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   VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09   

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https://dejure.org/2010,26217
VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09 (https://dejure.org/2010,26217)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2010 - 1 K 4289/09 (https://dejure.org/2010,26217)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 1 K 4289/09 (https://dejure.org/2010,26217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wegstreckenentschädigung für im Außendienst tätigen Konzernbetriebsprüfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegstreckenentschädigung für einen im Außendienst tätigen Konzernbetriebsprüfer bei Fahrten zwischen der Wohnung und dem Ort der Prüfung im Falle der Übereinstimmung von Prüfungsort und Dienstort

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80

    Dienstreise - Ausgangspunkt - Endpunkt - Sparsamkeitsgebot - Ende der Dienstreise

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09
    Allgemein bestimmt sich der reisekostenrechtlich maßgebende Ausgangs- und Endpunkt der Dienstreise im Blick auf den dieses Rechtsgebiet beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz danach, zwischen welchen dieser Punkte die Dienstreise mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten durchgeführt werden kann, ohne dass dienstliche Belange beeinträchtigt werden (BVerwGE 65, 14 ).

    Insoweit findet es - wie das Berufungsgericht mit Recht hervorgehoben hat - in der Fürsorgepflicht eine Grenze, jenseits derer es dem Dienstherrn verboten ist, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Reisekosten finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (BVerwGE 65, 14 )".

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09
    Dies wird vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, das in seinem Urteil vom 21.6.1989 (Az.: 6 C 4/87 -, BVerwGE 82, 148), das einen Fall aus Baden-Württemberg betraf, Folgendes ausführte:.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.6.1989, a.a.O.) folgt aus dieser Vorschrift, dass dem Beamten durch die Dienstreise (bzw. den Dienstgang) keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.

  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 14 B 06.1279

    Bestimmung von Ausgangspunkt und Endpunkt einer Dienstreise

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09
    Auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums zum Landesreisekostengesetz in ihrer seit dem 1.1.2010 geltenden Fassung beschreiben in ihrer Ziffer 2 zu § 7 (dort: Satz 4) Beschäftigte der Steuerverwaltung in den Prüfdiensten als solche, die überwiegend im Außendienst tätig sind und deren Tätigkeitsbild im Wesentlichen von der vor Ort stattfindenden Tätigkeit und nicht durch Anwesenheit in der Dienststelle geprägt ist (ebenso: Bayerischer VGH, Urt. v. 3.6.2008 - 14 B 06.1279 -, Schütz BeamtR ES/C IV 1 Nr. 86).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 3/13

    Anspruch auf Reisekostenvergütung in Form von Wegstreckenentschädigung für

    Insbesondere steht der Anwendung der in Nr. 3.1.3 der Personalkartei vom 4. Februar 1998 (P 17-03 Karte 2 a) enthaltenen Regelung nicht § 3 Abs. 1 Satz 1 BRKG entgegen (so zu vergleichbaren Bestimmungen des baden-württembergischen Landesrechts VG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 4289/09 -, juris Rn. 24).
  • VG Stuttgart, 24.06.2013 - 12 K 425/12

    Tagegeld für Dientsreise-Dienstgänge - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Diese Unterscheidung ist auch im Hinblick auf das vom Kläger angeführte Urteil des erkennenden Gerichts vom 16.12.2012 - 1 K 4289/09 - nicht zu beanstanden.
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